Veröffentlicht am 6. April 2026
Geburt
Die Geburt Ihres Kindes muss Ihrer Schweizer Auslandvertretung gemeldet werden, damit die Daten in den verschiedenen Schweizer Registern aktualisiert werden können.
Findet eine Geburt im Ausland statt, wird die Schweizer Vertretung von den ausländischen Behörden nicht immer informiert. Deshalb müssen Sie ihr die notwendigen Dokumente zustellen. Die Zivilstandsbehörde in der Schweiz ist für die Eintragung der Geburt in ihr Register zuständig.
Fand die Geburt in der Schweiz statt, müssen Sie diese ebenfalls im Auslandschweizerregister eintragen lassen.
Eine im Ausland erfolgte Geburt muss in das schweizerische Personenstandsregister eingetragen werden. Die Eintragung ist kostenlos.
Für Eltern, die ihre Heirat noch nicht im schweizerischen Personenstandsregister haben eintragen lassen:
Heirat und eingetragene Partnerschaft
Lassen Sie Ihrer Schweizer Vertretung dazu folgendes Dokument zukommen:
- Auszug aus dem Geburtenregister (Giấy khai sinh (Bản sao)) mit Abstammung der Eltern
- Kopie des vietnamesischen Reisepasses (falls vorhanden)
Wenn Sie einen Schweizer Familienausweis (ehemals Familienbüchlein) aktualisieren möchten, können Sie ein neues Dokument bestellen und die entsprechenden Gebühren bezahlen.
Für Vietnam
Da in Vietnam eine Geburtsurkunde nur einmalig ausgestellt wird, kann ein Auszug aus dem Geburtenregister (Giấy khai sinh, Bản sao) eingereicht werden.
Bevor das Dokument beim Schweizer Generalkonsulat in Ho Chi Minh City eingereicht wird, muss Folgendes beschafft werden:
- Für die Einreichung vietnamesischer Zivilstandesdokumente ist die vorgängige Beglaubigung durch das Aussenministerium in Hanoi oder durch die Abteilung für Auswärtige Angelegenheiten in Ho Chi Minh City notwendig
- Vietnamesischer Zivilstandesdokumente müssen durch ein offizielles Notariatsbüro in Vietnam in eine Schweizer Landessprache oder auf Englisch übersetzt werden
Sollte der ausländische Elternteil nicht Vietnamesischer Staatsbürger sein, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme.
Die Originaldokumente sind für die zuständige Zivilstandsbehörde in der Schweiz bestimmt und dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Sie werden nicht zurückgegeben. Fotokopien werden nicht akzeptiert. Gegebenenfalls können weitere Dokumente angefordert werden.
Falls eine vertiefte Überprüfung der ausländischen Zivilstandsdokumente durch eine Vertrauensanwältin oder einen Vertrauensanwalt der Schweizer Vertretung notwendig ist, gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Ihren Lasten.
Nutzen Sie den Online-Schalter, um Kopien der erforderlichen Unterlagen hochzuladen. Die Schweizer Vertretung prüft dann, ob die Dokumente korrekt sind, und fordert Sie anschliessend auf, die Originaldokumente einzureichen.
Eine im Ausland erfolgte Geburt muss in das schweizerische Personenstandsregister eingetragen werden. Die Eintragung ist kostenlos.
Lassen Sie Ihrer Schweizer Vertretung dazu folgende Dokumente zukommen:
Falls eine vertiefte Überprüfung der ausländischen Zivilstandsdokumente durch einen Vertrauensanwalt oder eine Vertrauensanwältin der Schweizer Vertretung notwendig ist, gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Ihren Lasten.
Nutzen Sie den Online-Schalter, um Kopien der erforderlichen Unterlagen hochzuladen. Die Schweizer Vertretung prüft dann, ob die Dokumente korrekt sind, und fordert Sie anschliessend auf, die Originaldokumente einzureichen.
Eine in der Schweiz erfolgte Geburt muss auch der Schweizer Auslandvertretung, die für den Wohnort des Kindes zuständig ist, gemeldet werden, damit sie die Daten im Auslandschweizerregister aktualisieren kann. Das Verfahren ist kostenlos.
Lassen Sie Ihrer Schweizer Vertretung dazu eines der beiden folgenden Dokumente zukommen (in Papier- oder elektronischer Form):
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
oder - Kopie des Schweizer Familienausweises oder -büchleins mit Eintrag des Kindes, falls vorhanden
Melden Sie die Geburt Ihres Kindes online:
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
Bei einer im Ausland erfolgten Geburt können Sie die Geburtsurkunde bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes bestellen.
Bestellung einer Geburtsurkunde in der Schweiz:
Für Informationen zum Schweizer Bürgerrecht:
Für Fragen zum Bürgerrecht des Geburtslandes wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden des jeweiligen Landes.
Ein ordentlicher Schweizer Identitätsausweis kann erst ausgestellt werden, wenn die Geburt des Kindes im schweizerischen Personenstandsregister eingetragen wurde bzw. wenn das Schweizer Bürgerrecht des Kindes von der zuständigen Zivilstandsbehörde bestätigt wurde. In dringenden Fällen kontaktieren Sie bitte Ihre Schweizer Vertretung.
Für die ausländische Aufenthaltsbewilligung Ihres Kindes wenden Sie sich bitte an die zuständige ausländische Behörde.