Erkundigen Sie sich vorher bei der Vertretung, ob ein/e Dolmetscher/in notwendig ist. Allfällige zusätzliche Kosten für den/die Dolmetscher/in gehen zu Ihren Lasten.
Die folgenden Dokumente müssen persönlich Ihrer Schweizer Vertretung vorgelegt werden:
sowie
Für Schweizer Staatsangehörige:
- Original der aktuellen Wohnsitzbescheinigung
- gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
Für ausländische Staatsangehörige:
- Original der Geburtsurkunde mit Abstammung der Eltern
- Original der Urkunde über den aktuellen Zivilstand:
a) Ledigkeitsbescheinigung
b) Scheidungsurkunde mit Rechtskraftvermerk
c) Urkunde über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft mit Rechtskraftvermerk
d) Todesurkunde der verstorbenen Ehegattin / des verstorbenen Ehegatten - Original der aktuellen Wohnsitzbescheinigung
- gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
Wenn bereits ein Eintrag im Schweizer Personenstandsregister besteht, sind gewisse Dokumente gegebenenfalls nicht mehr erforderlich.
Für die in der Schweiz wohnhafte Person:
- Kopie der aktuellen Wohnsitzbescheinigung für die Schweiz
- Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte
Für allfällige gemeinsame Kinder, die noch nicht im schweizerischen Personenstandsregister eingetragen sind:
- Original der Geburtsurkunde mit Abstammung der Eltern
- Original der offiziellen Bestätigung des Kindesverhältnisses oder Vaterschaftsanerkennung
- Original der aktuellen Wohnsitzbescheinigung
- gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
Für allfällige gemeinsame Kinder, die im schweizerischen Personenstandsregister eingetragen sind:
- Kopie der Geburtsurkunde
- Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte
Ausstellende Behörden für Vietnamesische Zivilstandsdokumente:
- Da in Vietnam eine Geburtsurkunde nur einmalig ausgestellt wird, kann ein Auszug aus dem Geburtenregister (Trích lục khai sinh) eingereicht werden. Dieser Auszug wird vom Volkskomitee des Ortes, wo die Geburt registriert wurde oder des Ortes, wo die betroffene Person ihren
- Bescheinigung des Zivilstandes (Xác nhận tình trạng hôn nhân): Volkskomitee des Ortes, wo die betroffene Person ihren permanenten Wohnsitz hat
- Wohnsitzbestätigung (Xác nhận nơi cư trú): Polizeistelle oder Volkskomitee des Ortes, wo die betroffene Person ihren aktuellen Wohnsitz hat (das Familienbuch wird nicht akzeptiert).
- Scheidungsurteil (Trích lục ly hôn / Bản sao Quyết định ly hôn): Gericht, das die Scheidung vollzogen hat
- Todesurkunde (Trích lục khai tử): Volkskomitee des Ortes, wo die betroffene Person verstorben ist. Bei ausländischen Staatsangehörigen beim Justizdepartement des letzten Wohnortes der verstorbenen Person.
Bevor die Dokumente beim Schweizer Generalkonsulat in Ho Chi Minh City eingereicht wird, muss folgendes beschafft werden:
- Beglaubigung auf dem Originaldokument durch die Konsularabteilung des Aussenministeriums der sozialistischen Republik Vietnam in Hanoi oder Ho Chi Minh City.
- Übersetzung in eine der schweizerischen Landessprachen durch das Justizbüro des Volkskomitees des zuständigen Distrikts.
Gebühren
Die Gebühren für dieses Vorbereitungsverfahren belaufen sich auf:
Die Gebühren für dieses Vorbereitungsverfahren belaufen sich auf VND 9'550'000.-- und müssen in bar bei der Einreichung der Dokumente bezahlt werden.
Die Originaldokumente sind für die zuständige Zivilstandsbehörde in der Schweiz bestimmt und dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Sie werden nicht zurückgegeben. Fotokopien werden nicht akzeptiert. Gegebenenfalls können weitere Dokumente angefordert werden.
Falls eine vertiefte Überprüfung der ausländischen Zivilstandsdokumente durch eine Vertrauensanwältin oder einen Vertrauensanwalt der Schweizer Vertretung notwendig ist, gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Ihren Lasten.