Veröffentlicht am 8. Juni 2026
Heirat in der Schweiz geplant
Für eine Heirat in der Schweiz ist ein Vorbereitungsverfahren erforderlich. Dieses erfolgt in der Regel bei dem von Ihnen gewählten schweizerischen Zivilstandsamt oder, falls Sie im Ausland wohnen, bei Ihrer Schweizer Auslandvertretung. Informieren Sie sich frühzeitig über die notwendigen Formalitäten.
Ist eine Person in der Schweiz wohnhaft, ist das Zivilstandsamt seines/ihres Wohnsitzes für die Durchführung des Vorbereitungsverfahrens zuständig. Erkundigen Sie sich bei diesem Amt nach den Bedingungen, den erforderlichen Dokumenten und den notwendigen Formalitäten.
Die Brautleute können das Verfahren an verschiedenen Orten getrennt einleiten. Eine persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich.
Seit dem 1. Januar 2000 gibt es in der Schweiz kein obligatorisches Verfahren zur Veröffentlichung der Heiratsannonce mehr, bevor die Ehe von der zuständigen Zivilstandsbehörde geschlossen werden kann.
Erkundigen Sie sich vorher bei der Vertretung, ob ein/e Dolmetscher/in notwendig ist. Allfällige zusätzliche Kosten für den/die Dolmetscher/in gehen zu Ihren Lasten.
Die folgenden Dokumente müssen persönlich Ihrer Schweizer Vertretung vorgelegt werden:
sowie
Für Schweizer Staatsangehörige:
- Original der aktuellen Wohnsitzbescheinigung
- gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
Für ausländische Staatsangehörige:
Wenn bereits ein Eintrag im Schweizer Personenstandsregister besteht, sind gewisse Dokumente gegebenenfalls nicht mehr erforderlich.
Ausstellende Behörden für Vietnamesische Zivilstandsdokumente:
Da in Vietnam eine Geburtsurkunde nur einmalig ausgestellt wird, kann ein Auszug aus dem Geburtenregister (Giấy khai sinh, Bản sao) eingereicht werden. Dieser Auszug wird vom Volkskomitee des Ortes, wo die Geburt registriert wurde oder des Ortes, wo die betroffene Person ihren permanenten Wohnsitz hat ausgestellt.
- Da in Vietnam eine Geburtsurkunde nur einmalig ausgestellt wird, kann ein Auszug aus dem Geburtenregister (Giấy khai sinh, bản sao) eingereicht werden. Dieser Auszug wird vom Volkskomitee des Ortes, wo die Geburt registriert wurde oder des Ortes, wo die betroffene Person ihren
- Bescheinigug des Zivilstandes (Xác nhận tình trạng hôn nhân): Volkskomitee des Ortes, wo die betroffene Person ihren permanenten Wohnsitz hat
- Wohnsitzbestätigung (Xác nhận thông tin về cư trú): Polizeistelle des Ortes, wo die betroffene Person ihren aktuellen Wohnsitz hat (das Familienbuch wird nicht akzeptiert).
- Scheidungsurteil (Trích lục ly hôn / Bản sao Quyết định ly hôn): Gericht, das die Scheidung vollzogen hat
- Todesurkunde (Trích lục khai tử): Volkskomitee des Ortes, wo die betroffene Person verstorben ist. Bei ausländischen Staatsangehörigen beim Justizdepartement des letzten Wohnortes der verstorbenen Person.
Bevor die Dokumente beim Schweizer Generalkonsulat in Ho Chi Minh City eingereicht wird, muss folgendes beschafft werden:
- Für die Einreichung vietnamesischer Zivilstandesdokumente ist die vorgängige Beglaubigung durch das Aussenministerium in Hanoi oder durch die Abteilung für Auswärtige Angelegenheiten in Ho Chi Minh City notwendig:
- Vietnamesischer Zivilstandesdokumente müssen durch ein offizielles Notariatsbüro in Vietnam in eine Schweizer Landessprache oder auf Englisch übersetzt werden.
Für die in der Schweiz wohnhafte Person:
- Kopie der aktuellen Wohnsitzbescheinigung für die Schweiz
- Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte
Für allfällige gemeinsame Kinder, die noch nicht im schweizerischen Personenstandsregister eingetragen sind:
- Original der Geburtsurkunde mit Abstammung der Eltern
- Original der offiziellen Bestätigung des Kindesverhältnisses oder Vaterschaftsanerkennung
- Original der aktuellen Wohnsitzbescheinigung
- gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
Für allfällige gemeinsame Kinder, die im schweizerischen Personenstandsregister eingetragen sind:
- Kopie der Geburtsurkunde
- Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte
Ausstellende Behörden für Vietnamesische Zivilstandsdokumente:
- Da in Vietnam eine Geburtsurkunde nur einmalig ausgestellt wird, kann ein Auszug aus dem Geburtenregister (Trích lục khai sinh) eingereicht werden. Dieser Auszug wird vom Volkskomitee des Ortes, wo die Geburt registriert wurde oder des Ortes, wo die betroffene Person ihren
- Bescheinigung des Zivilstandes (Xác nhận tình trạng hôn nhân): Volkskomitee des Ortes, wo die betroffene Person ihren permanenten Wohnsitz hat
- Wohnsitzbestätigung (Xác nhận nơi cư trú): Polizeistelle oder Volkskomitee des Ortes, wo die betroffene Person ihren aktuellen Wohnsitz hat (das Familienbuch wird nicht akzeptiert)
- Scheidungsurteil (Trích lục ly hôn / Bản sao Quyết định ly hôn): Gericht, das die Scheidung vollzogen hat
- Todesurkunde (Trích lục khai tử): Volkskomitee des Ortes, wo die betroffene Person verstorben ist. Bei ausländischen Staatsangehörigen beim Justizdepartement des letzten Wohnortes der verstorbenen Person.
Bevor die Dokumente beim Schweizer Generalkonsulat in Ho Chi Minh City eingereicht wird, muss folgendes beschafft werden:
- Beglaubigung auf dem Originaldokument durch die Konsularabteilung des Aussenministeriums der sozialistischen Republik Vietnam in Hanoi oder Ho Chi Minh City.
- Übersetzung in eine der schweizerischen Landessprachen durch das Justizbüro des Volkskomitees des zuständigen Distrikts.
Gebühren
Die Gebühren für dieses Vorbereitungsverfahren belaufen sich auf:
Die Gebühren für dieses Vorbereitungsverfahren belaufen sich auf VND 10'170'000.-- und müssen in bar bei der Einreichung der Dokumente bezahlt werden.
Die Originaldokumente sind für die zuständige Zivilstandsbehörde in der Schweiz bestimmt und dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Sie werden nicht zurückgegeben. Fotokopien werden nicht akzeptiert. Gegebenenfalls können weitere Dokumente angefordert werden.
Falls eine vertiefte Überprüfung der ausländischen Zivilstandsdokumente durch eine Vertrauensanwältin oder einen Vertrauensanwalt der Schweizer Vertretung notwendig ist, gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Ihren Lasten.
Nach einer Heirat in der Schweiz behalten die Ehegatten/Ehegattinnen ihren bisherigen Namen, falls sie keine Erklärung im Hinblick auf einen gemeinsamen Familiennamen abgegeben haben.
Ausländische Staatsangehörige erkundigen sich bei der zuständigen Behörde ihres Herkunftslandes, ob sie den Namen ihres schweizerischen Ehegatten bzw. ihrer schweizerischen Ehegattin tragen dürfen.
In gewissen Fällen ist für die Einreise in die Schweiz zwecks Eheschliessung ein Visum erforderlich. Beachten Sie dazu die folgenden Informationen:
Visa Schengen-Visum für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage
Falls Sie beabsichtigen, direkt nach der Heirat in der Schweiz Wohnsitz zu nehmen, benötigt Ihr ausländischer Ehegatte bzw. Ihre ausländische Ehegattin möglicherweise ein Einreisevisum und eine Aufenthaltsgenehmigung. Der entsprechende Antrag kann im Rahmen des Vorbereitungsverfahrens eingereicht werden. Die kantonale Migrationsbehörde entscheidet über den Antrag auf Einreise und Aufenthalt in der Schweiz.
Beachten Sie bitte folgende Informationen: